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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Espressotechnik & Coffee GmbH.
mit Sitz in A-3003 Gablitz.

I. Allgemeines Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im Folgenden kurz AGB) sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Lieferungen der Espressotechnik & Coffee GmbH. (im Folgenden kurz ETC) und bei Geschäftsabschluss Vertragsinhalt. Diese AGB gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vor. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bestimmungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn Espressotechnik diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn Espressotechnik in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos annimmt. Angebote, Angaben und Leistungsdaten von Espressotechnik & Coffee GmbH. sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Der Verkauf erfolgt - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde - grundsätzlich nach Mustern. Diese sind jedoch nicht Gegenstand des Kaufvertrages. Von Espressotechnik & Coffee GmbH. erteilte Auskünfte, technische Beratungen sowie sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grund von Erfahrungswerten. Diese sind jedoch ebenfalls unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung, es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Dies gilt entsprechend im Rahmen von Vertragsverhandlungen im vorvertraglichen Stadium. Geringfügige Abweichungen der zur Auslieferung gelangenden Waren von Muster oder Prospektangaben in Konstruktion, Abmessung, Form und Farbe berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie Anfechtungen wegen Irrtums oder Dissens.

II. Geheimhaltung An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sämtlichen sonstigen Unterlagen, welche Espressotechnik & Coffee GmbH. im Geschäftsverkehr übermittelt, behält sich Espressotechnik & Coffee GmbH. die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten weder ohne Zustimmung von Espressotechnik & Coffee GmbH. zugänglich gemacht, noch außerhalb der Geschäftsbeziehungen mit Espressotechnik & Coffee GmbH. verwendet oder verwertet werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftliche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Espressotechnik & Coffee GmbH.. Sämtliche Unterlagen sind auf Verlangen und bei Nichtzustandekommen oder Auflösung des Vertrages, aus welchem Grund immer, unverzüglich samt allenfalls angefertigten Kopien an Espressotechnik & Coffee GmbH. zurückzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Angebots oder der Vertragsabwicklung bekannt werdenden Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung ist vom Kunden an sämtliche seiner Mitarbeiter und Beauftragten zu überbinden.

II. Angebot, Auftragsbestätigung Ein von Espressotechnik & Coffee GmbH. erstelltes Angebot ist freibleibend. Wird auf Grund eines von Espressotechnik & Coffee GmbH. übermittelten Angebots ein Auftrag erteilt, so kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn der Auftrag durch Espressotechnik & Coffee GmbH. schriftlich bestätigt wird. Soweit der schriftlich festgelegte Verwendungszweck nicht vereitelt wird, behält sich Espressotechnik vor, Änderungen an dem in Auftrag gegebenen Liefergegenstand vorzunehmen. Sollte Espressotechnik & Coffee GmbH. aus produktionstechnischen Gründen gezwungen sein, über diesen Rahmen hinausgehende Änderungen vorzunehmen, ist der Kunde verpflichtet, diese zu genehmigen, soweit dies für ihn vertretbar sind.

IV. Preis, Versand, Transport Die Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für die Auslegung handelsüblicher Klauseln gelten die Incoterms in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Es gilt die Lieferung "ab Werk" als vereinbart. Kosten und Spesen für Versand, Transport, Versicherungen und etwaige Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden, wenn nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Dieser trägt auch den Zoll bzw. die Kosten für die Verzollung. Die Preise beruhen auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisangabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten bzw zu Lasten des Kunden und werden dementsprechend in der Rechnung berücksichtigt.

V. Verpackung, Versicherung, Gefahrübergang Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Eine Transportversicherung der Lieferung wird nur dann abgeschlossen, wenn dies bei Auftragsvergabe schriftlich vom Kunden gewünscht und von Espressotechnik in der Auftragsbestätigung so akzeptiert wird; die Kosten für die Versicherung trägt der Kunde. Espressotechnik & Coffee GmbH. hat den Vertrag erfüllt, wenn die Ware am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß zur Abholung bzw. Montage bereitgestellt und der Kunde hiervon verständigt wurde, jedenfalls aber, wenn der Kunde die Waren übernommen hat; dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Espressotechnik & Coffee GmbH. noch andere Leistungen wie z.B. den Transport übernommen hat. Ab diesem Zeitpunkt gehen Wag und Gefahr auf den Kunden über. Erfüllungsort ist das jeweilige Espressotechnik & Coffee GmbH. -Lager laut Auftragsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen der Espressotechnik & Coffee GmbH. unverzüglich und unbeschadet etwaiger Ansprüche aus Gewährleistung entgegenzunehmen. Espressotechnik & Coffee GmbH. liefert grundsätzlich ohne Zeitbestimmung. Wird eine Lieferfrist vereinbart, so ist diese vom Tag der Auftragsbestätigung an zu rechnen. Espressotechnik & Coffee GmbH. ist jedoch von der Lieferverpflichtung unter Ausschluss jedweden Schadenersatzanspruches des Kunden befreit, wenn Betriebsstörungen jeder Art, insbesondere auch in den Lieferwerken, oder höhere Gewalt und Streik die Lieferung unmöglich machen oder erheblich verzögern. Ist ein fixer Liefertermin vereinbart, so hat bei Lieferverzug der Kunde eine angemessene, nicht unter 6 (sechs) Wochen liegende Nachfrist zu setzen. Espressotechnik & Coffee GmbH. ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen vor dem vertragsmäßig bedungenen Termin zu erbringen. Durch eine solche vorzeitige Lieferung werden jedoch bereits bedungene Zahlungsvereinbarungen nicht berührt. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen und Teilleistungen anzunehmen, wobei diese als selbständiges Rechtsgeschäft zu betrachten sind.

VI. Rücktrittsrecht, Verzug Kommt eine der Vertragsparteien mit der Erfüllung des Vertrages in Verzug, ist die andere berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall, welcher von den Vertragsparteien als grob fahrlässiger Verzug beurteilt wird, ist die säumige Vertragspartei - unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzforderungen - verpflichtet, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10 (zehn) % des Kaufpreises gemäß Punkt IV. dieser AGB zu bezahlen. Die Vertragsparteien verzichten ausdrücklich darauf, den Vertrag wegen Irrtums, Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten. Tritt eine Vertragspartei aus von ihr zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, ist sie - unbeschadet höherer Schadenersatzforderungen der vertragstreuen Partei - verpflichtet, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10 (zehn) % des Kaufpreises gemäß Punkt IV. dieser AGB zu bezahlen.

VII. Zahlung Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis gemäß Punkt IV. dieser AGB ohne Abzug innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Espressotechnik & Coffee GmbH. unbeschadet der Bestimmungen des Punktes VI. dieser AGB berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 (fünf) % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank p.a. zu fordern, mindestens jedoch 5 (fünf) % p.a. Zusätzlich ist Espressotechnik & Coffee GmbH. berechtigt, den Kunden mit allen zweckmäßigen durch seine Nichterfüllung der Vertragspflichten anlaufenden Spesen, insbesondere auch den Kosten der Mahnung und Intervention eines Inkassobüros bzw. Rechtsanwaltes (nach den jeweils gesetzlich geltenden Tarifen), zu belasten. Überweisungskosten und -spesen (insbesondere aus dem Ausland) gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Spesen und Verzugszinsen, einer allfälligen Forderung gem. Punkt IX. dieser AGB und sodann zur Tilgung des Kaufpreises verrechnet. Im Rahmen eines Annahmeverzuges des Kunden ist Espressotechnik & Coffee GmbH. im Übrigen berechtigt, entweder: auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen und die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungsverpflichtungen des Kunden aufzuschieben oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gemäß den Bestimmungen dieser AGB bleibt davon unberührt. Erfolgt die Zahlung in schriftlichem Einvernehmen mit Espressotechnik & Coffee GmbH. durch Wechsel oder Scheck, so geschieht dies lediglich der Zahlung halber. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde. Der Kunde kann eigene Forderungen gegenüber der Kaufpreisforderung nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche gerichtlich und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Espressotechnik & Coffee GmbH. anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.

VIII. Gewährleistung / Garantie Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nur dann, wenn dieser seinen im Sinne der §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist. Mängelrügen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Die Fehlerbeseitigung erfolgt nach Wahl der Espressotechnik & Coffee GmbH. durch Nachbesserung oder Neulieferung. Espressotechnik & Coffee GmbH. ist zu mehrfacher Nachbesserung berechtigt. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche oder der Nachtrag des Fehlenden erfolglos, so kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Die Haftung der Espressotechnik & Coffee GmbH. für Schäden jeglicher Art wird ausdrücklich und im gesetzlich zulässigen Umfang (zumindest für leichtes Verschulden) ausgeschlossen.Espressotechnik & Coffee GmbH. haftet somit insbesondere nicht für mittelbare Schäden (die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind) und auch nicht für entgangenen Gewinn. Eine allfällige Ersatzpflicht ist zudem auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Beanstandungen wegen Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich und unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen vorzunehmen. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Espressoservice gemäß § 933b ABGB werden nach den gemeinsamen Richtlinien des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie und des Bundesgremiums des Radio- und Elektrohandels für die Abwicklung und Vergütung von Gewährleistungsarbeiten gegenüber Endverbrauchern in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt. Der Rückgriffsanspruch des Kunden entfällt, wenn die in den Richtlinien enthaltenen Regelungen seinerseits nicht eingehalten werden.Espressotechnik & Coffee GmbH. behält sich vor, jederzeit mit einmonatiger Vorankündigung von der weiteren Anwendung der Richtlinie Abstand zu nehmen. Eine derartige Aufkündigung lässt die Geltung der Richtlinie für Waren, die bis zum Ablauf der Monatsfrist an den Händler ausgeliefert wurden, unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung und eine allenfalls gewährte (gesondert vereinbarte) Garantie erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird oder wenn die Störung auf unsachgemäße Behandlung durch den Kunden, dessen Kunden oder durch Dritte zurückzuführen ist. Reparaturen, die auf allgemeinen Gebrauch, also Verschleiß, zurückzuführen sind, werden weder von der Gewährleistung noch von der Garantie erfasst. Die Garantiepflicht ruht ohne Verlängerung der Garantiezeit bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung des Kunden. Garantieansprüche sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich bei Espressotechnik & Coffee GmbH. geltend zu machen. Erfüllungsort sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche ist die von anzugebende Werkstättenadresse. Sofern eine Garantieleistung in Anspruch genommen wird, geschieht dies aufgrund der gesondert vereinbarten Garantie oder aber den dem Gerät in der Verpackung beigeschlossenen Allgemeinen Garantiebedingungen. Voraussetzung für die Gewährung der Garantie ist, dass der Kunde bei Geltendmachung eines Garantieanspruches eine ausgefüllte Garantiekarte sowie einen Original-Kaufbeleg entsprechend den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes in der jeweils zum Kaufzeitpunkt geltenden Fassung beilegt. Für den Fall, dass der Kunde Zwischenhändler ist und die Garantie an einen Endkunden weiter überbindet, verpflichtet er sich, den Endkunden auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen und im Besonderen über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Garantieanspruchs aufzuklären.
IX. Eigentumsvorbehalt Espressotechnik & Coffee GmbH. behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und den damit im Zusammenhang stehenden Forderungen vor. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen haftet der Kunde ab Gefahrübergang für alle Schäden durch Bruch, Feuer, Diebstahl oder Elementarereignisse. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren weder zu verpfänden noch zu veräußern sowie jede Adressenänderung sofort schriftlich mitzuteilen. Eine allfällige Pfändung der Waren während des aufrechten Eigentumsvorbehaltes ist Espressotechnik & Coffee GmbH. unverzüglich schriftlich bekannt zu geben; der Kunde übernimmt die (gerichtlichen und Rechtsvertreter-) Kosten einer notwendig werdenden Pfandfreistellung. Bei Pfändung der gelieferten Waren ist Espressotechnik & Coffee GmbH. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall ist Espressotechnik & Coffee GmbH. nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich bis zum Eingang aller Zahlungen aus bestehenden Kontokorrentverhältnissen mit dem Kunden. Sollte der Kunde entgegen der Bestimmungen dieser AGB die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weiterveräußern, so tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an Espressotechnik & Coffee GmbH ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Espressotechnik & Coffee GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hievon unberührt.Espressotechnik & Coffee GmbH. verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens gestellt hat oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann Espressotechnik & Coffee GmbH. verlangen, dass der Kunde der Espressotechnik & Coffee GmbH. die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

X. Lagerung Kann die Ware nach Fertigstellung in Folge von Umständen, an denen Espressotechnik & Coffee GmbH. kein Verschulden trifft, nicht sofort geliefert werden, so trägt ab diesem Zeitpunkt der Kunde das Gefahrenrisiko gemäß Punkt V. 3. dieser AGB. Entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.

XI. Fristen Die Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung im Werk fertig gestellt und die Versandbereitschaft gemäß Punkt V. 3. dieser AGB angezeigt ist. Lieferfristen der Espressotechnik & Coffee GmbH. (auch Fixtermine, Nachbesserungs-, Ersatz- und Lieferungsfristen) werden angemessen (wenigstens sechs Wochen) verlängert, wenn Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Lieferstörungen bei Zulieferern oder Umstände außerhalb der Einwirkungsmöglichkeiten der Espressotechnik & Coffee GmbH, die den Fällen höherer Gewalt die der Wirkung gleichkommen, eintreten und dadurch die terminliche Ausführung übernommener Aufträge unmöglich oder unzumutbar ist.

XII. Rücktritt durch den Kunden Ist ein Lieferverzug im Sinne des Punktes XI. dieser AGB durch zumindest grob fahrlässiges Verschulden der Espressotechnik & Coffee GmbH. eingetreten und hat der Kunde der Espressotechnik & Coffee GmbH. eine angemessene Nachfrist mit Rücktrittsdrohung gesetzt und wurde diese Frist überschritten, ist der Kunde zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Der Kunde kann die Auflösung des Vertrages begehren, wenn die gesamte Lieferung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen zur Lieferung. Tritt die Unmöglichkeit während eines Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet. Alle anderen weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch Folgeschäden, sind im Rahmen des Punktes VII. 4. dieser AGB ausgeschlossen.

XII. Schlussbestimmungen Die Vertragsparteien sind verpflichtet, jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragsteil bekannt zu geben. Schriftliche Erklärungen können wirksam an die vom anderen Vertragsteil zuletzt bekannt gegebene Anschrift gerichtet werden. Diese Bestimmungen enthalten sämtliche Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Unter "schriftlich" im Sinne dieses Vertrages verstehen die Vertragsparteien neben einer Postsendung auch eine via Telefax, Telegramm oder E-Mail. Espressotechnik & Coffee GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen der Verträge über den internationalen Warenkauf gelten im Sinne des Artikel 6 des zitierten Übereinkommens lediglich subsidiär. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird ausschließlich das sachlich für 3100 St.Pölten zuständige Gericht vereinbart. Für den Fall, dass diese AGB auch in einer englischen Übersetzung übermittelt werden, ist bei Auslegungsfragen ausschließlich die deutsche Fassung heranzuziehen. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.


 

Geltungsbereich

Allen Lieferungen und Leistungen von Espressotechnik & Coffee GmbH. in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Espressotechnik & Coffee GmbH.; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.


 

Widerrufsrecht

Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (eine E-Mail, z.B. an office@espressoservice.at genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:

Espressotechnik & Coffee GmbH.

Linzerstraße 139-141, 3003 Gablitz Österreich


Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.

Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von EUR 40,- übersteigt.


 

Ausgeschlossen von der Rücksendung sind

* Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
* Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
* Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.


 

Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.


 

Gerichtsstand

Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, A-3100 St.Pölten vereinbart.

 

 

Kontakt

Espressotechnik & Coffee GmbH

office@espressoservice.at

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Linzerstraße 139-141
3003 Gablitz Österreich

Öffnungszeiten:
MO-DO v. 8:00-16:30 Uhr
FR v. 08:00-12:00 Uhr

+ 43 2231 626 28



Geschäftsführer: Martin Cepicka
UID: ATU69026804
FN.:423723y

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BIC : VBOEATWW
IBAN : AT304300040498891007

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